Nein, die Faxgeräte - oder auch "Fernkopierer" - sind immer noch nicht komplett von der Bildfläche eines Büros verschwunden. Zwar ist mit Einzug des e-Mailverkehrs die Anzahl der betriebenen Faxgeräte in den letzten Jahrzehnten erheblich zurückgegangen, jedoch zeigt sich, dass Firmen und Unternehmen noch immer auf diese traditionelle Weise Dokumente übermittlen wollen. Druckerhersteller achten deshalb auch weiterhin darauf, diese Funktion in ihre Multifunktionsgeräte mit einzubauen.
Für ein Faxgerät spricht die rechtssichere Gültigkeit einer handschriftlichen Unterschrift, die per Fax übertragen wurde. Der Versand und Empfang eines Faxes ist nachweisbar und damit vor Gericht zulässig. So können Verträge schnell von einem Ort zum anderen gelangen und sind rechtskräftig ohne dass der Unterzeichnende vor Ort erscheinen muss. Faxgeräte übertragen Dokumente meist analog über das Telefonnetz mit der sog. G3 Norm (Group 3 Facsimile Apparatus for Document Transmission und T.30-Protokoll). Digitale Faxdokumente zwischen ISDN Geräten bedienen sich der G4 Norm.